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14 der das Unterpfand[a] unseres Erbes ist bis zur Erlösung des Eigentums, zum Lob seiner Herrlichkeit.[b]

Gebet um die Erkenntnis der Herrlichkeit des Herrn Jesus Christus

15 Darum lasse auch ich, nachdem ich von eurem Glauben an den Herrn Jesus und von eurer Liebe zu allen Heiligen gehört habe,

16 nicht ab, für euch zu danken und in meinen Gebeten an euch zu gedenken,

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Footnotes

  1. (1,14) Das Unterpfand (Angeld) war eine Vorauszahlung, durch die der Geber sich zur Aushändigung der ganzen Summe bzw. zur Vertragserfüllung verpflichtete (vgl. 2Kor 1,22; 5,5).
  2. (1,14) im Gr. bilden V. 3 bis 14 einen einzigen Satz.